Allgemeine Miet- und Buchungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastgebers
Sehr geehrter Gast,
bevor Sie dieses Objekt buchen, nehmen Sie sich bitte kurz Zeit, die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Gastgebers aufmerksam zu lesen. Wenn Sie das Objekt buchen, werden diese AGB Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem Gastgeber geschlossenen Gastaufnahmevertrages.
1. Abschluss des Gastaufnahmevertrags/Leistungen
- (a) Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Gastgeber den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. An dieses Angebot binden Sie sich bis zur schriftlichen Zu- oder Absage des Gastgebers. Nach der Buchung erhalten Sie eine schriftliche, mündliche, telefonische oder elektronische Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der Gastaufnahmevertrag zustande kommt.
- (b) Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (Internetbuchung, e-mail) erfolgen.
- (c) Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dieser Objektbeschreibung.
- (d) Wenn der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch ein besonderes Angebot unterbreitet, so liegt darin abweichend von den vorstehenden Regelungen ein verbindliches Vertragsangebot vom Gastgeber an den Gast. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Gast das Angebot innerhalb der genannten Frist ohne Änderungen (Einschränkungen oder Erweiterungen) durch mündliche oder schriftliche Bestätigung, durch Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
- (e) Unverbindliche Reservierungen, von denen der Gast kostenfrei zurücktreten kann, sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
2. Bezahlung
- (a) Die gesamte Vergütung für die erbrachten Leistungen für Unterkunft (Grundmiete) ist am Anreisetag zu bezahlen.
- (b) vereinbarte Nebenkosten sind bei Abreise (bzw. Vorabend) zu entrichten.
- (c) Auf Zahlungen per Kreditkarte besteht kein Anspruch. Gleiches gilt für die Zahlung am Ende des Aufenthaltes durch Überweisung (Barzahlung!)
3. Rücktritt/Stornierung
- (a) Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reistrücktrittsversicherung wird empfohlen.
- (b) Der Anspruch des Gastgebers auf Vergütung der vereinbarten Leistungen bleibt grundsätzlich bestehen. Er muss sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung muss sich der Gastgeber anrechnen lassen. Gleiches gilt für ersparte 2Aufwendungen, wenn keine anderweitige Verwendung der Unterkunft mehr möglich war. Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers:
- • 90% bei Unterkünften ohne Verpflegung (Ferienwohnung)
- • 80% bei Unterkünften mit Frühstück
- • 70% bei Halbpension
- • 60% bei Vollpension
- Dem Gast bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.
4. An- und Abreise
- (a) Der Gast muss die Unterkunft am Anreisetag bis spätestens 20 Uhr bezogen haben, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Über eine Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren. Andernfalls ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.
- (b) Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 09.30 Uhr zu erfolgen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen.
5. Mängel
- (a) Der Gast hat die Unterkunft nur bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber diese Möglichkeit in der Objektbeschreibung vorsieht.
- (b) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor hat er im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen, es sei denn diese ist unmöglich oder wird vom Gastgeber verweigert. Eine Kündigung durch den Gast ist außerdem zulässig, wenn ihm eine Fortsetzung des Vertragverhältnisses objektiv nicht zumutbar ist.
6. Haftung
- (a) Die vertragliche Haftung des Gastgebers auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Gastgeber herbeigeführt wurde.
- (b) Für alle gegen den Gastgeber gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Gast und Reise.
- (c) Der Gastgeber haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, die durch ihn für den Gast erkennbar lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden.
7. Schlussbestimmungen
- (a) Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
- (b) Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
- (c) Die Bestimmungen des Vertrages gelten nicht, wenn und insoweit nicht abdingbare Bestimmungen der EU oder andere internationale Bestimmungen Anwendung finden.
Wir empfehlen bei Buchung den Abschluß einer (INFO)Reiserücktrittsversicherung zur Minimierung des Risikos für den Gast.